Gratis Offerte
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB


1.Umfang der Leistung 

Von der Leistung der Pütztüüfeli Hostettler GmbH umfasst und im Preis inbegriffen sind die Personalaufwände (Arbeitszeit des Reinigungspersonals) und die Zurverfügungstellung von Reinigungsgeräten, Reinigungsmaterialien und weiterem Verbrauchsmaterial.

1.1. Unterhaltsreinigung 

Von der Leistung ausdrücklich nicht umfasst und im Preis nicht inbegriffen sind Aufwände für Abfallentsorgung; Behebung/Reparatur von Löchern; Fleckenbehandlung bei Starkverschmutzten Teppichböden, Laminat und Parkett; Aufwände für Kalk- und Urinsteinentfernung; Erbrochenem; jeglichen Exkrementen sowie Urinbeseitigung. Es werden auch keine Möbel, Polstergruppen, Schränke, Teppiche sowie andere freistehende Utensilien verschoben oder weggeräumt, ausser es wird im Vertrag auf der Vorderseite speziell vermerkt. Während der Reinigung dürfen sich keine Tiere im Reinigungsbereich aufhalten. Hunde müssen in einem separaten Raum untergebracht werden. Die zu reinigenden oder abzustaubenden Flächen müssen abgeräumt sein, es erfolgt keine Wegräumung der Gegenstände, ausser es wird auf der Vorderseite des Vertrags speziell vermerkt. Höhe, der zum Abstaubenden oder Reinigenden Gegenstände darf max. 1,5 Meter betragen, wenn nicht anders vermerkt. 

1.2. Endreinigung 

Von der Leistung ausdrücklich nicht umfasst und im Preis nicht inbegriffen sind Aufwände für die Behebung/Reparatur von Löchern, das Abwaschen von Wänden und Decken sowie für das Entsäuern der Bodenplatten, und jeglichen Reparaturarbeiten. 

  1. Beanstandungen und Mängelrüge
Beanstandungen sind innert 24 Stunden nach Beendigung des Auftrags der Pütztüüfeli Hostettler GmbH zu melden, ansonsten jedigliche Haftungs- und insbesondere Nachbesserungsansprüche verwirkt sind und die Dienstleistung somit als erfüllt gilt. Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner spätestens eine Stunde nach Beendigung des Auftrags die Entsprechende Lokalität zu Übernehmen, ansonsten die Pütztüüfeli Hostettler GmbH nicht für Schäden oder Verunreinigungen haftbar gemacht werden kann. Der Auftraggeber hat ein dreimaliges Nachbesserungsrecht, das innert sieben Tagen durch die Pütztüüfeli Hostettler GmbH erfüllt werden muss.
  1. Reinigungsmittel
Es werden ausschliesslich Reinigungsmittel der Pütztüüfeli Hostettler GmbH verwendet. Reinigungsmittel vom Auftraggeber werden ausdrücklich nicht verwendet.
  1. Sonstige Bestimmungen 
4.1 Fensterreinigungen

Fenster müssen frei zugänglich sein. Insbesondere sind jegliche, die ordentliche Reinigungsdurchführung beeinträchtigende Gegenstände wie Aufhänger, Blumen, feste Vorhänge, die nicht zur Seite geschoben werden können, etc. zu entfernen bzw. vorgängig wegzuräumen. Ansonsten wird der zusätzliche Zeitaufwand in Rechnung gestellt. 

4.2 Ablageflächen

hiervor gilt entsprechend auch für jegliche Ablageflächen, die abgestaubt oder gereinigt werden müssen.

4.3 Rauchen

Der bei Reinigungsarbeiten anwesende Auftraggeber hat in Anwesenheit von Reinigungskräften der Pütztüüfeli Hostettler GmbH das Rauchen zu unterlassen.

4.4 Diverses 

Gegenstände wie Spiegel, Bilder, sämtliche Sachen, die an Wänden oder Decken montiert sind, müssen fest verschraubt sein. Für nicht Fachgerechte montierte Sachen  jeglicher Art, übernimmt die Pütztüüfeli Hostettler GmbH keine Haftung.

  1. Vertragslaufzeit und Auflösung des Vertrages
Bildet der Vertragsgegenstand nicht bloss eine Einmalreinigung oder wurden die Reinigungseinsätze nicht sonst wie gemäss spezifischem Reinigungsplan auf eine bestimmte Anzahl beschränkt, so ist die Vertragslaufzeit unbefristet. Der Vertrag ist jederzeit mit einer Frist von 2 Monaten per Ende Monat mit eingeschriebenem Brief kündbar.
  1. Terminabsagen Wochenreinigungen
Verhinderungen bei der Wahrnehmung von Reinigungseinsätzen seitens des Auftraggebers sind der Pütztüüfeli Hostettler GmbH schnellstmöglich und bis spätestens zehn Kalendertage vor Auftragstermin mitzuteilen. Erfolgt die Terminabsage später als acht Tage vor Auftragstermin, so sind durch den Auftraggeber 100 % des für den Reinigungseinsatz vereinbarten Betrages geschuldet. Es dürfen aber pro Vertragsjahr maximal drei Auftragstermine storniert werden, und dies nur mit Einwilligung der Auftragsfirma. Terminabsagen während bereits gekündigter Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen bzw. werden dem Auftraggeber vollständig in Rechnung gestellt. Änderungen des Vertrages können nur mit der Zustimmung der Auftragsfirma und mit einer Wartefrist von vier Monaten erfolgen. Kann die Pütztüüfeli Hostettler GmbH aus Gründen, die sie nicht zu verschulden hat, nicht in die Lokalität des Auftraggebers, ist durch letzteren ebenfalls der volle Betrag geschuldet.
  1. Terminabsagen Endreinigungen, Einmalreinigungen und Monatsreinigungen
Hierfür gelten folgende Regelungen: 39 Kalendertage bis 20 Kalendertage vor Auftragsdatum 50 % der vereinbahrten Summe, 19 Kalendertage bis Auftragsdatum 100 % der vereinbarten Summe.
  1. Endreinigungen
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass sich bei Bauendreinigungen und Abgabereinigungen keine Handwerker mehr in den zu reinigenden Räumlichkeiten aufhalten und dass das ganze Inventar weggeräumt ist. Andernfalls ist die Pütztüüfeli Hostettler GmbH berechtigt, hierdurch entstandenen Mehraufwand dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Eine Nachreinigung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
  1. Zahlungen
Rechnungen sind innert zehn Tagen nach Erhalt zu bezahlen. Bei Verzug des Auftraggebers ist die Pütztüüfeli Hostettler GmbH berechtigt, die Reinigung auszusetzen und hierfür dem Auftraggeber 100% des je Reinigungseinsatzes geschuldeten Entgelts in Rechnung zu stellen. Mahnungen werden mit zusätzlich CHF 50.- in Rechnung gestellt. Die erste Mahnung erfolgt nach 11 Tagen die zweite nach 22 Tagen. Nach dreissig Tagen erfolgt der Zahlungsbefehl. Gleichzeitig wird eine Umtriebs Entschädigung von zusätzlich CHF 100.- in Rechnung gestellt.
  1. Personalabwerbung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit den Mitarbeiter/innen der Pütztüüfeli Hostettler GmbH kein direktes Arbeitsverhältnis einzugehen. Sperrfrist ist ein Jahr nach dem letzten Reinigungsauftrag. Im widrigen Fall schuldet der Auftraggeber der Pütztüüfeli Hostettler GmbH eine Ablösesumme in der Höhe von CHF 4000. - pro Mitarbeiter/in.
  1. Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, so soll dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht beeinträchtigt werden. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den ungültigen, unwirksamen oder unerfüllbaren Teil des Vertrages durch eine gültige, wirksame und erfüllbare Bestimmung zu ersetzten, die inhaltlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt. 
  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Niederbipp BE.

Langenthal, im November 2021